Anspruch

Wann die Kosten übernommen werden:

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen in Niedersachsen?

Anspruch auf Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden.

Die Pflegekasse stellt dafür einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat zur Verfügung, der für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden kann.

 

Neben Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 können weitere Personengruppen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt haben:

Personen ohne Pflegegrad, wenn eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe vorliegt (z. B. nach Krankheit, Operation, Schwangerschaft oder Entbindung)

Gesetzlich Versicherte, wenn im Haushalt Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind leben und der Haushalt vorübergehend nicht selbst geführt werden kann

Pflegebedürftige, die ihre Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag für anerkannte Haushaltshilfen nutzen

 

Finanzierung der Alltagshilfe

 

Diese Leistungen übernimmt die Pflegekasse:

 

Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass die Kosten für eine Alltagshilfe größtenteils oder sogar vollständig von der Pflegekasse übernommen werden können. Abhängig vom Pflegegrad stehen mehrere monatliche Budgets zur Verfügung, die miteinander kombiniert werden können.

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Entlastungsbetrag – 131 € pro Monat

Gültig ab Pflegegrad 1

Monatlicher Pauschalbetrag

Für Unterstützung im Alltag, z. B. Haushalt, Einkaufen, Begleitung oder Betreuung

 

Der Entlastungsbetrag steht jedem Pflegebedürftigen zu und kann ausschließlich über anerkannte Anbieter abgerechnet werden.

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Gemeinsamer Jahresbetrag – 295 € pro Monat

Gültig ab Pflegegrad 2

Entspricht 3.540 € pro Jahr

Flexibel einsetzbar, unter anderem für Alltagshilfe

 

Der Jahresbetrag kann monatlich oder nach Bedarf genutzt werden und dient der zusätzlichen Entlastung im Pflegealltag.

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Umwandlungsbetrag – bis zu 40 % der Pflegesachleistungen

Gültig ab Pflegegrad 2

Nicht genutzte Pflegesachleistungen können teilweise für Alltagshilfe eingesetzt werden

 

Beispiel Pflegegrad 2:

Pflegesachleistung: 796 €

40 % davon: 318,40 € pro Monat

 

Die genaue Höhe des Umwandlungsbetrags hängt vom Pflegegrad und der Nutzung der Pflegesachleistungen ab.

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Beispiel: Monatliches Budget für Alltagshilfe (Pflegegrad 2)

Entlastungsbetrag

131,00 €

Gemeinsamer Jahresbetrag

295,00 €

Umwandlungsbetrag (40 %)

318,40 €

Gesamt möglich

744,40 €


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❗Gut zu wissen❗

Die Leistungen sind kombinierbar

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse

In vielen Fällen entstehen keine oder nur geringe Eigenkosten

Voraussetzung ist ein anerkannter Anbieter

 

Persönliche Beratung

Gerne prüfen wir kostenlos und unverbindlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie hoch Ihr persönliches Budget für die Alltagshilfe ist.

 

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.

 

Abrechnung über die Krankenkassen 

Wir sind ein zertifizierter Anbieter von hauswirtschaftlichen Versorgungen und Betreuungsleistungen. Dadurch sind wir bei jeder Krankenkasse gelistet und können die Entlastungsleistungen von monatlich 131€ abrechnen.

 

 

 

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