Anspruch
Wann die Kosten übernommen werden:
Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen in Niedersachsen?
Anspruch auf Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden.
Die Pflegekasse stellt dafür einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat zur Verfügung, der für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden kann.
Neben Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 können weitere Personengruppen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt haben:
• Personen ohne Pflegegrad, wenn eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe vorliegt (z. B. nach Krankheit, Operation, Schwangerschaft oder Entbindung)
• Gesetzlich Versicherte, wenn im Haushalt Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind leben und der Haushalt vorübergehend nicht selbst geführt werden kann
• Pflegebedürftige, die ihre Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag für anerkannte Haushaltshilfen nutzen
Finanzierung der Alltagshilfe
Diese Leistungen übernimmt die Pflegekasse:
Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass die Kosten für eine Alltagshilfe größtenteils oder sogar vollständig von der Pflegekasse übernommen werden können. Abhängig vom Pflegegrad stehen mehrere monatliche Budgets zur Verfügung, die miteinander kombiniert werden können.
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Entlastungsbetrag – 131 € pro Monat
• Gültig ab Pflegegrad 1
• Monatlicher Pauschalbetrag
• Für Unterstützung im Alltag, z. B. Haushalt, Einkaufen, Begleitung oder Betreuung
Der Entlastungsbetrag steht jedem Pflegebedürftigen zu und kann ausschließlich über anerkannte Anbieter abgerechnet werden.
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Gemeinsamer Jahresbetrag – 295 € pro Monat
• Gültig ab Pflegegrad 2
• Entspricht 3.540 € pro Jahr
• Flexibel einsetzbar, unter anderem für Alltagshilfe
Der Jahresbetrag kann monatlich oder nach Bedarf genutzt werden und dient der zusätzlichen Entlastung im Pflegealltag.
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Umwandlungsbetrag – bis zu 40 % der Pflegesachleistungen
• Gültig ab Pflegegrad 2
• Nicht genutzte Pflegesachleistungen können teilweise für Alltagshilfe eingesetzt werden
Beispiel Pflegegrad 2:
Pflegesachleistung: 796 €
40 % davon: 318,40 € pro Monat
Die genaue Höhe des Umwandlungsbetrags hängt vom Pflegegrad und der Nutzung der Pflegesachleistungen ab.
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Beispiel: Monatliches Budget für Alltagshilfe (Pflegegrad 2)
Entlastungsbetrag
131,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag
295,00 €
Umwandlungsbetrag (40 %)
318,40 €
Gesamt möglich
744,40 €
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❗Gut zu wissen❗
• Die Leistungen sind kombinierbar
• Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse
• In vielen Fällen entstehen keine oder nur geringe Eigenkosten
• Voraussetzung ist ein anerkannter Anbieter
Persönliche Beratung
Gerne prüfen wir kostenlos und unverbindlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie hoch Ihr persönliches Budget für die Alltagshilfe ist.
Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.
Abrechnung über die Krankenkassen
Wir sind ein zertifizierter Anbieter von hauswirtschaftlichen Versorgungen und Betreuungsleistungen. Dadurch sind wir bei jeder Krankenkasse gelistet und können die Entlastungsleistungen von monatlich 131€ abrechnen.